Inhalt und Foto: Aussenwirtschaft Austria
Bei der Überführung von Waren in ein Zollverfahren werden u.a. handelspolitische Maßnahmen angewandt, die die Ein- und Ausfuhr von Waren über die Zollgrenze der Europäischen Union regeln.
Gemeinschaftsrechtliche und nationale Vorschriften, die den Warenverkehr mit Drittstaaten beschränken oder verbieten können
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Bei der Überführung von Waren in ein Zollverfahren werden u.a. handelspolitische Maßnahmen angewandt, die die Ein- und Ausfuhr von Waren über die Zollgrenze der Europäischen Union regeln.
Neben politischen Maßnahmen und sektorspezifischen Einfuhrbeschränkungen existieren nach EU-Gemeinschaftsrecht oder auch nach nationalem Recht eine Reihe von Verboten und Beschränkungen.
Die Zahl der vom Zoll überwachten Verbote und Beschränkungen ist umfassend und ständigen Veränderungen unterworfen. Grundsätzlich lassen sich diese VuB in einige Schutzbereiche unterteilen:
Verbote und Beschränkungen können unterschiedliche Ausprägungen haben. Man unterscheidet zwischen absoluten Einfuhr- bzw. Ausfuhrverboten, relativen Einfuhr- oder Ausfuhrverboten sowie Beschränkungen.
Welche hiervon für Sie relevant sein könnten, erfahren Sie hier.