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Internationale Lieferbedingungen

Leitfaden zu den International Commercial Terms (Incoterms 2010)

  1. Übersicht

    Die Herausforderung

    Es ist wichtig zu wissen, wie die Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer im internationalen Handel aufgeteilt werden. Mit den Lieferbedingungen für den Außenhandel, die in Ihren Kaufverträgen festgelegt sind, können Sie Unsicherheiten und Missverständnisse bei Ihnen und den Käufern Ihrer Produkte vermeiden.

    Das Ziel

    Es gilt, die jeweiligen Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer zu kennen.

    Incoterms: Klarheit im globalen Handel

    Die Incoterms (International Commercial Terms) sind Handelsklauseln, durch die Missverständnisse beim internationalen Verkauf und Transport verhindert werden sollen.

    Diese Handelsklauseln wurden von der Internationalen Handelskammer aufgestellt und angepasst. In den Incoterms sind die Pflichten von Verkäufern und Käufern klar definiert. Dadurch wird der Welthandel vereinfacht und die Gefahr rechtlicher Komplikationen gemindert. Mit diesen Klauseln soll der Außenhandel gefördert werden.

    Die Incoterms werden regelmäßig aktualisiert und an die Entwicklungen im internationalen Handel angepasst. Aktuell gelten die Incoterms 2010 (Incoterms 2020 bald verfügbar). Folgende Aspekte werden berücksichtigt:

    • Mehr Zollfreizonen
    • Verstärkte Nutzung elektronischer Kommunikation im Geschäftsverkehr
    • Bemühungen um mehr Sicherheit im Warenverkehr
    • Änderungen bei den Transportpraktiken

    Die Bedingungen für weltweite Lieferungen werden in internationale Kaufverträge aufgenommen, damit Käufer und Verkäufer wissen, wer jeweils für die Kosten und Risiken verantwortlich ist. So lassen sich kostspielige Missverständnisse vermeiden.

    Dies betrifft zum Beispiel:

    • Transportfracht
    • Versicherung
    • Zollabfertigung
    • Abgaben

    Tipp

    Incoterms sind Handelsklauseln, die meist in Form von Akronymen aus drei Buchstaben verwendet werden. Damit werden die Geschäftsbedingungen in Verträgen geregelt, die sich auf den Export der Ware beziehen.

    Genaue Bestimmungen für Verkäufer (Exporteure)

    Wenn Sie den Verkauf Ihrer Produkte auf ein neues Land oder eine neue Region ausdehnen möchten, besteht die Gefahr, dass durch länderspezifische Auslegungen der Geschäftspraktiken Missverständnisse auftreten.

    Durch die Incoterms, eine Reihe von Codes aus drei Buchstaben, wird die klare Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel erreicht.

    In den Klauseln geht es vor allem um Aufgaben, Kosten und Risiken für Exporteure, wenn sie Güter an Käufer weltweit liefern.

    Mit den Incoterms werden die Art und Weise der Lieferung der Ware sowie die Pflichten der Käufer und Verkäufer geregelt, wie zum Beispiel Versicherung oder Zollabfertigung.

    Stellenwert der Incoterms

    Die Incoterms sind kein Ersatz für den Kaufvertrag. Sie können aber damit regeln,

    • wer den Versand veranlassen muss,
    • wann der Verkäufer die Ware dem Käufer liefert und
    • welche Kosten für jeden Vertragspartner entstehen.

    Die Incoterms enthalten allerdings keine Aussagen zum Eigentumsübergang oder zu den Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen. Dies wird üblicherweise im Kaufvertrag oder Vertragsrecht geregelt.

    Incoterms 2010: Pflichten aufseiten des Käufers und Verkäufers

    Die Pflichten des Verkäufers und des Käufers sind nach demselben Grundprinzip ausgestaltet und können persönlich oder durch andere Beteiligte wie Spediteure erfüllt werden. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Verpflichtungen der Vertragspartner (Verkäufer und Käufer).

    A Pflichten des Verkäufers B Pflichten des Käufers
    A1 Allgemeine Pflichten B1 Allgemeine Pflichten
    A2 Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitsüberprüfungen B2 Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitsüberprüfungen
    A3 Beförderungs- und Versicherungsverträge B3 Beförderungs- und Versicherungsverträge
    A4 Lieferung B4 Übernahme
    A5 Gefahrübergang B5 Gefahrübergang
    A6 Kostenverteilung B6 Kostenverteilung
    A7 Benachrichtigung des Käufers B7 Benachrichtigung des Verkäufers
    A8 Lieferdokument B8 Liefernachweis
    A9 Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung B9 Prüfung der Ware
    A10 Unterstützung durch die Bereitstellung von Informationen und damit verbundene Kosten B10 Unterstützung durch die Bereitstellung von Informationen und damit verbundene Kosten
  2. Incoterms 2010 im Überblick

    Die Incoterms 2010 lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:

    Die erste Kategorie umfasst sieben Klauseln, die unabhängig von Art und Anzahl der ausgewählten Transportmittel gelten. Sie können diese Klauseln anwenden, wenn ein Schiff Teil der Transportkette Ihrer exportierten Waren ist.

    In der zweiten Kategorie sind sowohl der Lieferort als auch der Ort, an den die Fracht zum Käufer befördert wird, See- oder Binnenschifffahrtshäfen. Beispiel: Export von Liverpool nach Marseilles.

    Im Folgenden haben wir eine Liste der Handelsklauseln mit drei Buchstaben für Sie zusammengestellt. Damit werden die Geschäftsbedingungen in den Verträgen geregelt, die sich auf den Export der Ware beziehen.

    Unter jeder Klausel haben wir die jeweilige Bedeutung für den Käufer und den Verkäufer angegeben.

    Klauseln für die erste Kategorie der Incoterms

    EXW

    Ex Works/Ab Werk (benannter Lieferort)

    Die Lieferung durch den Verkäufer gilt als erfolgt, wenn dem Käufer die Ware auf dem Betriebsgelände des Verkäufers oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort wie einem Lager oder einer Fabrik zur Verfügung gestellt wird.

    Der Käufer ist verantwortlich für

    • das Verladen,
    • alle Transportkosten und
    • die Beförderung der Ware zum Zielort.

    Falls der Verkäufer die Ware verlädt, trägt der Käufer das Risiko und die Kosten dafür.

    FCA

    Free Carrier/Frei Frachtführer (benannter Lieferort)

    Der Verkäufer

    • übergibt die für die Ausfuhr freigemachte Ware dem vom Käufer bestimmten Frachtführer an einem benannten Ort, an dem die Gefahr auf den Käufer übergeht,

    • ist nicht verpflichtet, die Fracht für den Import abzufertigen, Einfuhrzoll zu bezahlen oder Zollformalitäten für den Import zu erledigen, und

    • muss die Ware auf das Transportmittel des vom Käufer beauftragten Frachtführers verladen.

    CPT

    Carriage Paid To/Frachtfrei (benannter Bestimmungsort)

    Diese Klausel ist kritisch, weil der Übergang des Risikos und der Kosten an unterschiedlichen Orten erfolgt. Der Gefahrübergang tritt ein, wenn die Ware dem ersten Frachtführer übergeben wird.

    Der Verkäufer

    • muss die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort übergeben und

    • ist verpflichtet, den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Frachtkosten für den Transport der Ware zum benannten Bestimmungsort zu bezahlen.

    Tipp

    Nach der CPT-Klausel hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, sobald er die Ware dem Frachtführer übergibt, und nicht erst, wenn die Ware den Bestimmungsort erreicht.

    CIP

    Carriage and Insurance Paid to/Frachtfrei versichert (benannter Bestimmungsort)

    Wie bei der CPT-Klausel erfolgt der Übergang des Risikos und der Kosten an unterschiedlichen Orten.

    Der Verkäufer

    • übergibt die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort,

    • muss die Frachtkosten für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort bezahlen,

    • schließt eine Versicherung gegen die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab und

    • ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen, die wenigstens der Mindestdeckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses entspricht.

    Der Verkäufer muss beim Abschluss dieser Versicherung darauf achten, dass

    • es sich bei der Versicherungsgesellschaft um ein Unternehmen mit gutem Ruf handelt,
    • der Käufer dazu berechtigt ist, Ansprüche direkt beim Versicherer geltend zu machen,
    • die Deckung mindestens dem im Vertrag vorgesehenen Preis zuzüglich 10 % entspricht und
    • die Währung des Vertrags verwendet wird.

    Tipp

    Nach der CIP-Klausel hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, sobald er die Ware dem Frachtführer übergibt, und nicht erst, wenn die Ware den Bestimmungsort erreicht.

    DAT

    Delivered At Terminal/Geliefert Terminal (benannter Terminal am Bestimmungshafen/-ort)

    Die Lieferung durch den Verkäufer gilt als erfolgt, sobald die Ware dem Käufer an dem benannten Terminal am festgelegten Bestimmungshafen oder ‑ort zur Verfügung gestellt wird.

    Ein "Terminal" kann ein beliebiger überdachter oder nicht überdachter Ort sein – wie z. B. eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal.

    Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal.

    DAP

    Delivered At Place/Geliefert benannter Ort (benannter Bestimmungsort)

    Die Lieferung durch den Verkäufer gilt als erfolgt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.

    Der Verkäufer trägt alle Gefahren im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort.

    Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das Entladen der Ware am Bestimmungsort zu organisieren.

    DDP

    Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt (benannter Bestimmungsort)

    Mit dieser Klausel übernimmt der Verkäufer die größtmögliche Verantwortung. Er trägt alle Kosten und Gefahren im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum Bestimmungsort. Er muss sowohl die Export- als auch Importzollformalitäten erledigen sowie alle damit verbundenen Abgaben und Steuern bezahlen.

    Die Lieferung durch den Verkäufer gilt als erfolgt, sobald er alle drei nachstehend genannten Bedingungen erfüllt hat, d. h., wenn die Ware

    • dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde,
    • auf dem ankommenden Beförderungsmittel für die Einfuhr freigemacht wurde und
    • am benannten Bestimmungsort entladebereit ist.

    Klauseln für die zweite Kategorie der Incoterms

    Wenn Sie Waren exportieren und sowohl der Versand- als auch der Bestimmungsort ein See- oder Binnenschifffahrtshafen ist, gelten die folgenden Klauseln.

    FAS

    Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen)

    Diese Klausel wird häufig im See- und Binnenschiffsverkehr angewendet. Sie ist aber möglicherweise nicht für Fälle geeignet, bei denen die Ware an den Frachtführer übergeben wird, bevor sie an Bord des Schiffs ist.

    Die Lieferung durch den Verkäufer gilt als erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs, z. B. an einer Kaianlage, im benannten Verschiffungshafen platziert wird.

    Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet.

    CFR

    Cost and Freight/Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen)

    Bei dieser Klausel gibt es einen kritischen Punkt, weil der Übergang des Risikos und der Kosten an unterschiedlichen Orten erfolgt. Es wird zwar immer ein Bestimmungshafen angegeben, jedoch nicht der Verschiffungshafen, an dem das Risiko auf den Käufer übergeht.

    Der Verkäufer ist dazu verpflichtet,

    • die Ware an Bord des Schiffs zu liefern und
    • den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten zu tragen, die für den Transport der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind.

    Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht vom Verkäufer über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist.

    Nach der CFR-Klausel hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, sobald er die Ware dem Frachtführer übergibt, und nicht erst, wenn die Ware den Bestimmungsort erreicht.

    CIF

    Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen)

    Der Verkäufer ist dazu verpflichtet,

    • die Ware an Bord des Schiffs zu liefern,

    • den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten zu tragen, die für den Transport der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind,

    • eine Versicherung gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports abzuschließen und

    • für eine Mindestdeckung der Versicherung zu sorgen.

    Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist.

    Nach der CIF-Klausel hat der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt, sobald er die Ware dem Frachtführer übergibt, und nicht erst, wenn die Ware den Bestimmungsort erreicht.

    Tipp

    Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, muss er auf eigene Rechnung eine Zusatzversicherung abschließen.

  3. Revidierte amerikanische Außenhandelsdefinitionen

    Die revidierten amerikanischen Außenhandelsdefinitionen (Revised American Foreign Trade Definitions, RAFTD) wurden erstmals 1941 von der US-Handelskammer überarbeitet. Obwohl es diese Handelsklauseln schon lange gibt, sind sie nicht in den weiter verbreiteten Incoterms der Internationalen Handelskammer zu finden. Bei Angebotsanfragen in den USA werden sie mitunter aber angewendet. Wir haben diese Klauseln unten aufgelistet, damit Sie sie mit den Incoterms 2010 vergleichen können.

    Kurzübersicht über die revidierten amerikanischen Außenhandelsdefinitionen

    Ex Point of Origin/Ab Abgangsort (benannter Abgangsort)

    Der Verkäufer

    • liefert, indem er dem Käufer die Ware an einem benannten Ort (meistens Werk, Fabrik oder Lagerhalle des Verkäufers) zur Verfügung stellt.

    Der Käufer

    • trägt alle Kosten und Verantwortlichkeiten vom Verladen der Ware auf das Transportmittel des Frachtführers bis zum Bestimmungsort.

    FOB

    Free On Board/Frei an Bord (benannter Inlandsfrachtführer am Versandort oder Verschiffungshafen)

    Diese Klausel wird in verschiedenen Situationen angewendet. Der Inhalt kann sogar mit der EXW-Klausel identisch sein.

    Der Verkäufer

    • ist dazu verpflichtet, die Ware dem Inlandsspediteur zum Verladen am benannten Versandort, Ausfuhr- oder Verschiffungshafen bereitzustellen oder zu übergeben.

    Hinweis: Der benannte Ort kann sich auch im Land des Käufers befinden.

    FAS

    Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff (benannter Bestimmungshafen)

    Der Verkäufer

    • liefert, indem die Ware längsseits des Schiffs zum Verladen im benannten Ausfuhrhafen platziert wird.

    C&F

    Cost and Freight/Kosten und Fracht (benannter Bestimmungshafen)

    Der Verkäufer

    • trägt die Kosten für den Inlandstransport und das Verladen der Fracht auf ein Schiff und
    • übernimmt die Kosten der Seefracht vom Verschiffungs- zum Bestimmungshafen.

    CIF

    Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen)

    Diese Klausel ist mit der C&F-Klausel identisch. Zusätzlich zu den Verpflichtungen aus der C&F-Klausel schließt der Verkäufer einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab.

    Ex Dock/Ab Dock (benannter Einfuhrhafen)

    Der Verkäufer

    • ist dafür verantwortlich, die Ware in einem benannten Hafen vom Schiff zu entladen und dort zur Verfügung zu stellen, und

    • übernimmt alle Kosten bis zum Entladen der Ware auf dem Dock im Bestimmungshafen, einschließlich der Kosten für die Entladung vom Schiff.

    Dank der Incoterms können Sie bei Ihrem nächsten internationalen Geschäftsabschluss leichter erkennen, wie die Kosten und Risiken im Kaufvertrag aufgeteilt werden. So lassen sich unnötige Missverständnisse im Umgang mit neuen Kunden weltweit vermeiden.

    Checkliste

    Bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen, sollten Sie

    • Ihre Pflichten gemäß Incoterms 2010 abklären,
    • wissen, welche Kategorie der Klauseln für Sie gilt, und
    • die jeweilige Klausel mit den drei Buchstaben genau prüfen.