Inhalt und Foto: Aussenwirtschaft Austria
Für den Verkauf im Europäischen Binnenmarkt ist das CE-Kennzeichen für eine Reihe von Produkten verpflichtend. Sie dient der Vereinheitlichung von Standards und wird durch Harmonisierungsvorschriften der EU geregelt. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch ein Konformitätsbewertungsverfahren festgestellt.
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Pflicht zur Kennzeichnung?
Besteht für mein Produkt die Pflicht zur CE-Kennzeichnung? Das ist vielfach nicht einfach zu beantworten. Die Online-Checkliste zur CE-Kennzeichnungspflicht gibt Anhaltspunkte dafür, welche CE-Richtlinien für ein Produkt zutreffen könnten.
Es gibt eine Reihe von EU-Richtlinien und -Verordnungen zur CE-Kennzeichnung. Diese legen für zahlreiche Produkte die wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit, Gesundheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Energieeffizienz, usw. fest.
Für die Kennzeichnung ist der Hersteller eines Produkts verantwortlich. Das CE-Zeichen ist am Produkt anzubringen, bevor es auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen wird.
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Pflichten für Hersteller, Importeur und Händler
In der Lieferkette eines Produkts, von der Herstellung bis hin zum privaten oder gewerblichen Endnutzer, ergeben sich Pflichten im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung.
Unterschiedliche Zuständigkeiten und Verpflichtungen für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler betreffen folgende Bereiche:
- Herstellung, Konformitätsbewertung und Dokumentation
- Rückverfolgbarkeit und Begleitinformationen
- Maßnahmen gegen nicht konforme Produkte
- Kooperation mit Behörden
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Schritte zur CE-Kennzeichnung
Voraussetzung für eine CE-Kennzeichnung ist die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens. Die jeweiligen CE-Bestimmungen legen fest, für welches Produkt welches Verfahren zulässig ist.
In der Praxis lässt sich die Vorgangsweise in sieben Schritte gliedern:
- Vorgesehene Verwendung des Produkts definieren (technische Bandbreite, z.B. Leistung)
- Die für das Produkt geltenden EU-Richtlinien bzw. Verordnungen ermitteln.
- Das für das Produkt zulässige Konformitätsbewertungsverfahren auswählen.
- Analyse und Bewertung der Produktanforderungen gemäß den EU-Richtlinien bzw. Verordnungen.
- Im Entwicklungs- und Herstellungsprozess erforderliche Maßnahmen treffen (je nach Konformitätsbewertungsverfahren).
- Die erforderlichen technischen Unterlagen für das Produkt erstellen.
- Die EU-Konformitätserklärung ausstellen und das CE-Zeichen am Produkt anbringen.
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Und jetzt zur Umsetzung
Wo Sie das CE-Zeichen finden, wie Sie eine EU-Konformitätserklärung abgeben, und wie Sie nachweisen, dass Ihr Produkt die Anforderungen der harmonisierten Normen erfüllt, erklären wir Ihnen hier.